Nutzungsbedingungen — Spenden
Zuletzt aktualisiert 15. Mai 2026 · Version 1
Nutzungsbedingungen — Spenden (Republik Österreich)
1. Zahlungsdienstleister — Stripe
Sämtliche Zahlungen, Zahlungsmethoden, Kreditkartendaten, SEPA-Mandate, wiederkehrenden Lastschriftautorisierungen und Rückerstattungen auf der Donora-Plattform werden ausschließlich von Stripe Payments Europe Ltd. (Irland) und ihren verbundenen Unternehmen („Stripe“) als unabhängigem, nach der EU-Zahlungsdienste- richtlinie (PSD2) und dem österreichischen Zahlungsdienstegesetz 2018 (ZaDiG 2018) lizenziertem Zahlungsdienstleister abgewickelt. Die Donora GmbH speichert keine vollständigen Kreditkartennummern, hält keine Gelder und ist kein Zahlungsinstitut. Kartendaten werden direkt über PCI-DSS-konforme Elemente an Stripe übermittelt; Donora erhält lediglich ein Zahlungsmittel-Token und das Ergebnis der Transaktion.
Ergänzend gelten die Stripe-Nutzungsbedingungen und die Stripe-Datenschutzrichtlinie.
2. KYC, Geldwäscheabwehr und Sanktionsprüfung
Die Identitätsprüfung (Know-Your-Customer, KYC), die Geldwäscheabwehr nach dem österreichischen Finanzmarkt-Geldwäsche- gesetz (FM-GwG) und der EU-Geldwäscherichtlinie 2015/849 sowie die Sanktions- und Watchlist-Prüfung im Rahmen der Zahlungstransaktion werden von Stripe als verantwortlichem Finanzinstitut durchgeführt. Donora kann eine Spende oder ein Konto aussetzen, wenn Stripe eine Zahlung aus Compliance-Gründen zurückweist, einbehält oder zurückerstattet.
3. Gebühren — Spender:innenseite
Bei jeder Spende werden vor der Zahlungsbestätigung folgende Gebühren transparent ausgewiesen:
- Donora-Bearbeitungsgebühr — eine Plattformgebühr der Donora GmbH für den Betrieb des Spendenflusses, die Belegerstellung, den Spender:innen-Support und die BMF-Meldung. Wird in der App separat ausgewiesen.
- Stripe-Zahlungsabwicklungsgebühr — die Gebühr von Stripe für die Karten-, SEPA- oder Wallet-Transaktion. Diese Gebühr verbleibt nicht bei Donora, sondern wird vollständig an Stripe weitergeleitet.
Wenn Sie sich dafür entscheiden, die Gebühren zu übernehmen, kommt der volle Spendenbetrag bei der Empfängerorganisation an; andernfalls werden die Gebühren vom Spendenbetrag abgezogen. Die genaue Aufschlüsselung wird im Bestätigungsschritt und auf dem PDF-Beleg ausgewiesen.
4. Rückerstattungen
Spenden sind grundsätzlich endgültig. In Ausnahmefällen (Doppel- buchungen, Abwicklungsfehler, Betrug, Sanktionstreffer) kann eine Rückerstattung nach Ermessen von Donora und im Einklang mit dem österreichischen Konsumentenschutzrecht (KSchG) über Stripe ausgelöst werden. Bereits an das BMF gemeldete Beträge werden im Rahmen der automatischen Datenübermittlung storniert.
5. Spender:innen-Identität und Aufbewahrung
Für Betrugsprävention, Quittungserstellung und regulatorische Compliance erfassen und speichern wir Ihren rechtlichen Namen, Ihre Adresse, IP- Adresse und den User-Agent zum Zeitpunkt der Spende. Steuerlich relevante Unterlagen (Spendenbelege, Gebührenaufschlüsselungen) werden gemäß § 132 Abs. 1 BAO sieben Jahre aufbewahrt.
6. Steuerliche Absetzbarkeit
Spenden an Einrichtungen, die nach § 4a EStG 1988 als begünstigt gelten und in der Liste des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) eingetragen sind, sind bis zu 10 % des Gesamtbetrags der Einkünfte absetzbar. Für natürliche Personen erfolgt seit 2017 standardmäßig die automatische Datenübermittlung der Spendendaten an das Finanzamt gemäß § 18 Abs. 8 EStG 1988.
7. Opt-Out der Spendenmeldung (§ 18 Abs. 8 EStG 1988)
Sie können der automatischen Übermittlung Ihrer Spende an das BMF im Spendenfluss vor Zahlungsbestätigung widersprechen. Bei einem Opt-Out:
- Ihre Spende wird nicht an FinanzOnline übermittelt.
- Vor- und Nachname sowie Geburtsdatum sind für die Spende nicht erforderlich.
- Der PDF-Beleg bleibt verfügbar; Sie sind selbst dafür verantwortlich, diesen aufzubewahren und gegebenenfalls in der Arbeitnehmer- bzw. Einkommensteuererklärung papiergestützt geltend zu machen.
- Sie können das Opt-Out jederzeit widerrufen, indem Sie bei einer künftigen Spende die automatische Meldung wieder aktivieren.
Unternehmensspenden (Spendertyp „Unternehmen" mit UID) werden niemals über die automatische Übermittlung gemeldet — sie gelten als Betriebsausgabe gemäß § 4a EStG 1988 und werden direkt in der Steuererklärung des Unternehmens berücksichtigt.
8. Wiederkehrende Spenden — Laufzeit
Mit der Einrichtung einer wiederkehrenden Spende erteilen Sie Stripe ein SEPA-Mandat bzw. eine Karten-Autorisierung, den gewählten Betrag im gewählten Intervall (z. B. monatlich, jährlich) abzubuchen.
- Die wiederkehrende Spende bleibt aktiv und wird zu jedem Intervall automatisch eingezogen, bis Sie sie aktiv pausieren oder kündigen — jederzeit in der Donora-App.
- Sie können den Plan jederzeit pausieren — bis zur Wiederaufnahme erfolgen keine weiteren Abbuchungen.
- Sie können den Plan jederzeit kündigen — das Mandat wird bei Stripe widerrufen und es erfolgen keine weiteren Abbuchungen.
- Fehlgeschlagene Abbuchungen werden gemäß Stripe-Wiederholungsplan erneut versucht; schlägt der gesamte Wiederholungszyklus fehl, wird der Plan automatisch pausiert und Sie werden per E-Mail informiert.
- Ihr Rücktrittsrecht nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) sowie Ihre SEPA-Rückerstattungsrechte bleiben, soweit anwendbar, unberührt.
9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist Wien — vorbehaltlich der Verbraucher:innen-Zuständigkeit nach § 14 KSchG.